MK 01
Öffentlicher Zugang
Websites, Apps, Dokumente, Formulare oder Verwaltungsabläufe öffentlicher Stellen werden bereitgestellt, geändert oder weiterentwickelt.
Schnellorientierung
Die erste Einordnung trennt öffentliche Verantwortung, Verbraucherprozess und Nachweisbedarf.
Liegt das Vorhaben im öffentlichen Bereich oder bei einem öffentlich geprägten Leistungszugang?
Relevanz entsteht regelmäßig bei öffentlichen Webangeboten, mobilen Anwendungen, Dokumenten, Formularen oder Verwaltungsabläufen.
Richtet sich das Angebot an Verbraucher oder trägt es Auswahl, Buchung, Bestellung, Zahlung oder Self-Service?
Maßgeblich ist die Funktion im Produkt-, Dienstleistungs- oder Vertragsprozess.
Geht es um Orientierung, eine kurzfristige Entscheidung oder einen belastbaren Prüf- und Nachweisstand?
Daraus ergeben sich Beratung, Validierung, Audit oder überführbare Nachweis- und Steuerungsbausteine.
Die weitere Einordnung richtet sich nach Träger, Gegenstand und Prozessfunktion.
Makrokontext
Diese Ausgangslagen rahmen den Problemraum, ohne BITV und BFSG/BFSGV bereits vorwegzunehmen.
MK 01
Websites, Apps, Dokumente, Formulare oder Verwaltungsabläufe öffentlicher Stellen werden bereitgestellt, geändert oder weiterentwickelt.
MK 02
Auswahl, Buchung, Bestellung, Zahlung, Kundenkonto oder Self-Service trägt ein Produkt, eine Dienstleistung oder einen Vertrag.
MK 03
Ausschreibung, Produktfreigabe, Relaunch, Umsetzung oder Abnahme brauchen belastbare Anforderungen.
MK 04
Prüfbasis, Erklärung, Dokumentation, Qualitätssicherung oder Monitoring müssen anschlussfähig bleiben.
Einordnungspfad
BITV 2.0
Öffentliche Stellen
Öffentlichen Zugang mit Verfahren und Nachweis verbinden
Maßgeblich sind digitale Angebote öffentlicher Stellen, vergleichbarer Träger oder öffentlich geprägter Leistungszugänge. Zu klären sind Gegenstände, Verwaltungsabläufe, Prüfbasis und Nachweisbezüge.
Einordnungskriterien
BFSG/BFSGV
Unternehmen
Verbraucherprozess und Handlungsbedarf bestimmen
Maßgeblich ist die Funktion des digitalen Angebots im Verbraucherprozess. Zu klären ist, ob reine Information, vorbereitende Funktionen oder tragende Prozessschritte vorliegen.
Einordnungskriterien
| Vergleichspunkt | BITV 2.0 | BFSG / BFSGV |
|---|---|---|
| Primäre Verantwortung | Öffentlich öffentliche Stellen und vergleichbare Träger | Unternehmen erfasste Produkte und Dienstleistungen |
| Leitende Prozesslogik | Zugang öffentlicher digitaler Zugang und Verwaltungsleistung | Verbraucher Produkt-, Dienstleistungs- oder Vertragsprozess |
| Auslöser für Prüfung | Nachweis Veröffentlichung, Änderung, Beschaffung oder Abnahme | Funktion Auswahl, Buchung, Bestellung, Zahlung oder Self-Service |
Fachliche Klarstellung
Informationsangebote werden erst prozessrelevant, wenn sie Auswahl, Vorbereitung, Anbahnung oder Durchführung funktional tragen.
Entscheidend ist nicht die Website als Kanal, sondern ihre konkrete Funktion im Leistungs-, Vertrags- oder Nutzungskontext.
Eine allgemeine Unternehmensdarstellung mit Kontaktangaben ist anders einzuordnen als eine Website, über die Nutzer Produkte oder Leistungen auswählen, konfigurieren oder für den Abschluss vorbereiten.
Auch Kataloge, Preislisten, Buchungsinformationen oder Artikelübersichten sind einzubeziehen, wenn sie funktional Teil eines späteren Vertrags- oder Bestellvorgangs sind.
Nach Pfad und Relevanz entscheidet der Klärungsstand: Rahmen klären, Ersteinschätzung absichern, Prüfgegenstand auditieren oder Ergebnisse in Steuerung überführen.
Nicht jedes Vorhaben braucht sofort ein Audit. Gleichzeitig trägt reine Orientierung keinen belastbaren Nachweis, wenn bereits Beschaffung, Release, Erklärung oder interne Entscheidung anstehen.
Regulatorischen Rahmen, Zuständigkeiten und Vorgehen klären.
Relevanz, Risiko und Umfang vor Entscheidungen absichern.
Festgelegten Gegenstand strukturiert prüfen und dokumentieren.
Nachweis und Steuerung
Hinweis zur fachlichen Belastbarkeit
Ob und in welchem Umfang Anforderungen gelten, hängt vom konkreten Angebot, Nutzungskontext und organisatorischen Rahmen ab. Belastbare Einordnung muss deshalb vorhabenbezogen erfolgen. Die Inhalte dienen der fachlichen Orientierung und Vorbereitung nächster Schritte; sie ersetzen keine rechtliche Prüfung oder verbindliche Einzelfallbewertung.
Für öffentliche Stellen, Unternehmen und konkrete digitale Vorhaben lässt sich klären, welcher Rahmen trägt, welche Relevanz entsteht und welcher nächste Schritt fachlich sinnvoll ist.